Schulpsychologie-Schulärztlicher Dienst

Schulpsychologin

Psychologische Beratung und Behandlung

Frau Mag.a Antonia Stefan ist Schulpsychologin der Bildungsdirektion Wien und für unsere Schule zuständig. Sie unterstützt gerne und professionell bei diversen Herausforderungen, wie z.B.:

Lern – & Motivationsprobleme, Prüfungsangst , Zukunftssorgen , Psychosomatische Beschwerden , Perspektiven- und Orientierungslosigkeit , Schwierige Situationen im familiären oder persönlichen Umfeld , Psychische Probleme, wie z.B.: Ängste, depressive Phasen, Zwänge, Schlafstörungen, selbstverletzendes Verhalten , Gewalterfahrungen

Grundsätzlicher Auftrag

Der schulpsychologische Dienst hat den Auftrag, sich der Fragen und Probleme von Schüler/innen, Eltern/Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen, die sich im schulischen Kontext ergeben, aus wissenschaftlich psychologischer Sicht anzunehmen (Unterstützung des Individuums: Lernen, Entwicklung, Verhalten, Bildungsberatung….), gemeinsam mit dem pädagogischen Dienst der Bildungsdirektion und allen Schulpartnern auf regionaler und überregionaler Ebene an Weiterentwicklungen sowie an der Überwindung von Problemlagen in einzelnen Schulen und im gesamten Schulwesen (Unterstützung des Systems Schule) zu arbeiten,
psychologische Hilfe im Falle von Krisensituationen an Schulen bei Selbst- und Fremdgefährdung von Personen zu leisten und – soweit es sich dabei um Agenden der Bildungsdirektion handelt – an der Bereitstellung, Koordination und Qualitätssicherung von Schulsozialarbeit und Schulsozialpädagogik direkt an Schulen mitzuwirken.

Beratungszeiten

Beratungstermine finden sechsmal pro Semester statt. Die genauen Termine werden jährlich zu Semesterbeginn hier bekanntgegeben. 

Beratungszeiten können an den Beratungstagen in der Schule oder nach individueller Vereinbarung in der Bildungsdirektion in Anspruch genommen werden und sind kostenlos. Bei Einzelgesprächen ist für Schüler*innen unter 14 Jahren eine Einverständniserklärung der Eltern notwendig! Das entsprechende Formular liegt im Sekretariat auf. 

Aufgaben der Schulpsychologie

Das Wirkungsfeld der Schulpsychologie umfasst insbesondere folgende Aufgabenbereiche:

Psychologische Beratung und Behandlung

im Zusammenhang mit einzelnen Schülerinnen und Schülern betreffende Frage- und Problemstellungen zum Lernen, Verhalten, emotionalen Belastungen und persönlichen Krisen als auch im Hinblick auf bestmögliche Entscheidungen zum weiteren Bildungsweg, wenn zusätzlich zur pädagogischen auch eine psychologische Unterstützung erforderlich erscheint;

Psychologische Gutachter- und Sachverständigentätigkeit

bei Fragen zur bestmöglichen Förderung von Schülerinnen und Schülern, insbesondere im Zusammenhang mit entsprechenden schulrechtlichen Verfahren (z. B. Feststellung der Schulreife, sonderpädagogischer Förderbedarf);

Systemorientierte psychologische Unterstützung von Schulen

in den Bereichen Prävention, Konfliktbearbeitung, Verbesserung des Schulklimas, Diagnose und Mitwirkung bei Maßnahmenplanungen bei systematisch schlechten Lernergebnissen oder zunehmenden Gewaltphänomenen;

Unterstützung von Schulen beim Krisenmanagement

durch vorbereitende Maßnahmen wie Erstellung von Krisenplänen, psychologische Unterstützung in Akutsituationen und Nachbetreuung sowie Unterstützung des pädagogischen Dienstes beim Krisenmanagement in der Region;

Beiträge zur Kompetenzsteigerung von Lehrenden

zu Schwerpunktthemen der schulpsychologischen Arbeit (z. B. Lese-/Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie, Verhaltensprobleme, Gewalt, Schuleintrittsfragen, Erkennen und Fördern von besonderen Talenten) im Hinblick auf Implikationen für die pädagogische Praxis;

Forschung und Entwicklung

durch Bewertung von und gegebenenfalls auch Beteiligung an für die pädagogische Arbeit an den Schulen relevanten Studien, Entwicklung von Diagnosehilfen sowie Erstellung von Leitfäden auf Basis psychologischer Erkenntnisse und Methoden im Rahmen von aktuellen Schwerpunktsetzungen der Bildungsdirektion und nach vorhandener Kapazität;

Informationstätigkeit

durch Information der Schulpartner über bedeutsame psychologische Erkenntnisse und deren praktische Anwendung sowie über Beratungsangebote im Schulbereich;

Koordination psychosoziale Unterstützung

in Form von Aktivitäten zur Qualitätssicherung, fachlichen Unterstützung und Vernetzung aller psychosozialen Unterstützungsangebote für Schulen in der jeweiligen Bildungsregion.

Schulpsychologische Beratungs- und Unterstützungsleistungen können von Schul- bzw. Clusterleitungen oder dem Pädagogischen Dienst angefragt bzw. empfohlen werden. Unabhängig davon können aber auch ratsuchende Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte direkt und auf Wunsch vertraulich die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle kontaktieren.

Insbesondere bei der Erfüllung der unter 1. und 2 angeführten Aufgaben ist auf das Elternrecht, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 165/1999, in der geltenden Fassung sowie die Bestimmungen des Psychologengesetzes 2013, BGBl. I Nr. 182/2013, in der geltenden Fassung Bedacht zu nehmen. Tätigkeiten die laut diesen gesetzlichen Bestimmungen Klinischen Psychologen vorbehalten sind, dürfen nur von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit dieser Zusatzqualifikation ausgeführt werden. Über die Weitergabe von aus schulpsychologischen Untersuchungen und Beratungen resultierenden Ergebnissen ist grundsätzlich immer das Einvernehmen mit den Beratenen bzw. dessen gesetzlichen Vertretern herzustellen. Ebenso sind diese darüber zu informieren, an wen und zu welchem Zweck die Untersuchungsergebnisse weitergeben werden.

WEITERE INFORMATIONEN: Rundschreiben des BMBWF

Kontakt

Mag.a Antonia STEFAN
Schulpsychologin
Klinische Psychologin
Gesundheitspsychologin

Kontakt
antonia.stefan@oezpgs.at

Terminvereinbarung
GRG23 Sekretariat
Tel.: +43 1 667 10 99

Termine 2023/24
15. 12. 2023 von 8-13.00 Uhr
19. 01. 2024 von 8-13.00 Uhr
weitere Termine tbc

Ort
Sprechzimmer 2 (gegenüber Direktion) 


GRG 23 Sekretariat