Patentrecht


Patent heute

Ein Erfinder erhält für die Leistung die er zum Wohle der Gesellschaft erbracht hat, eine Gegenleistung: exklusive Vermarktungsrechte für einen bestimmten Zietraum. Es können aber nur „echte Erfindungen“ patentiert werden, nicht aber Entdeckungen.

 

Patent morgen?

Die Entdeckung, Isolierung und Beschreibung eines Gens soll schon für eine Patentierung ausreichen. Das gesamte Leben wird unter die Kontrolle von Konzernen geraten. Denn sind Pflanzen, Tiere oder Teile von Menschen patentiert, bestimmt allein der Patentinhaber über deren Nutzung.

 

Patente auf menschliches Erbgut

Mit dem Patent auf menschliche Gene erhalten große Pharmakonzerne ein Monopol auf das menschliche Erbgut. So könnten sie für alle Medikamente, die daraus hergestellt werden, Unsummen verlangen und die Entwicklung neuer Medikamente verhindern.

 

Patente - Marktvorteil für Genpflanzen  

Der Konzern Monsanto in den USA hat mit seinen Soja-Patentverträgen die Kontrolle über das Saatgut, die Pflanzen und alle Folgepflanzen. Auch die bäuerliche Tätigkeit des Anbaus und des Auftragens von Pflanzenschutzmitteln fällt unter Patentschutz. Der Konzern hat die Kontrolle, auch an wen der Bauer verkauft. So wird die Nahrungsmittelkette bis zum Fertigprodukt monopolisiert, was zu einem enormen Marktvorteil führt. Jedoch können nur Genpflanzen patentiert werden, deswegen werden alle Saatgutkonzerne früher oder später auf Genpflanzen umstellen. Herkömmliches Saatgut wird zur Mangelware werden, somit für den Bauer zu teuer.

(Eleonore Winter)

Genklau in der 3. Welt

Seit Jahrhunderten werden in Indien die Wirkstoffe des Neem- Baumes für verschiedene Zwecke genutzt: Insektenschutzmittel, Medizin gegen Malaria und Würmer, Verhütungsmittel, Medizin und Herstellung von Kosmetika.

Zwei amerikanische Firmen haben nun eine „genetische Landkarte“ des Wirkstoffes gezeichnet und Patentschutz beantragt. Sie verdienen Millionen, aber kein Groschen geht nach Indien. Noch dazu können indische Firmen Produkte, die den Neem-Wirkstoff enthalten, nichts mehr in Länder verkaufen, in denen dieses Patent gilt.

 

Rechtliche Grenzen der Reproduktionsmedizin
 
 

Erlaubt in:

Samenspende D GB USA
Samenspende von Toten     USA
Sexing (Geschlecht der Kinder wird ausgewählt) D GB USA
Eizellenspende   GB USA
In-vitro-Fertilisation (IVF) D GB USA
IVF mit Präimplationsdiagnostik (Embryo wird vor Einsetzen auf Erbkrankheiten untersucht) D GB USA
Leihmutterschaft   GB USA
Einfrieren von Embryonen   GB USA
Laborversuche mit Embryonen   GB USA
Klonen     USA
Keimbahntherapie (genetisch veränderter Embryo) bisher nur bei Tieren
Versuchstiere bzw.
Medikamentenherstellung

 

Klonen

Klonen menschlicher Embryonen:

  • In-vitro-Fertilisation: Es werden abnorme Eizellen verwendet, die von zwei Spermien befruchtet werden.

  • Zellteilung: Das befruchtete Ei beginnt sich zu teilen ® Zellhaufen (Blastomere), der von einer natürlichen Schutzhülle (Zona pellucida) umgeben ist.

  • Embryonen-Spaltung: Zona pellucida wird mit Chemikalien zerstört, der Embryo in Einzelzellen aufgespalten.

  • Bau einer künstlichen Embryonen-Hülle: Jeder Einzelzelle wird eine Schutzhülle aus Seetang-Extrakt eingepflanzt.

  • Zellteilung: Zellen teilen sich erneut. Zwei identische Embryonen entstehen.

Klonen von Schaf Dolly (3 Mütter, kein Vater):

Dem genetischen Mutterschaf werden Euterzellen entnommen. Einem 2. Weiblichen Schaf werden Eizellen entnommen deren Erbsubstanz abgesaugt wird. Die Euterzellen werden durch elektrische Impulse mit der Eizelle verschmolzen. Die Eizelle beginnt sich zu teilen. Der Embryo wird in die Gebärmutter eines 3. Schafes eingepflanzt. Nach der üblichen Tragzeit kommt Dolly zur Welt. Sie ist genetisch mit ihrer Genmutter ident.GRG23 Startseite

(Eleonore Winter)